WIE FUNKTIONIERT DAS SCHWEIZER PENSIONSSYSTEM?

In diesem Artikel wird Ihnen Lucy Peel, ein Mitglied des Verkaufsteams unseres globalen Hauptsitzes in Neuchâtel, Schweiz, kurz erklären, wie das dreistufige Schweizer Rentensystem funktioniert. Lucy verfügt über mehrjährige Erfahrung in den Bereichen Rekrutierung, Gehaltsabrechnung und Beschäftigung in der Schweiz und ist daher bestens geeignet, um die Komplexität der verschiedenen Versicherungen und Rentensysteme zu erklären.

Erste Säule: staatliche Rentenversicherung

Die erste Säule ist die staatliche Rentenversicherung und besteht aus verschiedenen Versicherungssystemen. Das erste System, das auf Französisch AVS und auf Deutsch AHV bezeichnet wird, ist die staatliche Rentenversicherung. Dieses ist eine allgemeine Versicherung, deren Zweck es ist, die Grundlebenskosten im Alter oder den Tod eines Elternteils oder Partners zu decken.

Das zweite System dieser ersten Säule ist die Invaliditätsversicherung, die auch AI oder IV bezeichnet wird. Ihr Ziel ist es, den Lebensunterhalt derjenigen zu sichern, die eine Behinderung haben.

Diese Beiträge sind für alle Einwohner der Schweiz, unabhängig von Ihrer Staatszugehörigkeit, obligatorisch. Sie werden keinen Profit aus ihnen erhalten, bis Sie in Rente gehen oder wenn Sie einen Unfall haben, der Sie arbeitsunfähig werden lässt.

Zweite Säule: Betriebliche Altersversorgung

Die zweite Säule ist die betriebliche Altersversorgung und die Unfallversicherung. Dies wird auf der Gehaltsabrechnung als LPP auf Französisch oder als BVG in deutscher Sprache ausgewiesen. Dieser Altersvorsorge ist obligatorisch und wird durch Gehaltsbeiträge finanziert. Mit anderen Worten, jeder Arbeitnehmer, der mehr als CHF 21’150 pro Jahr verdient, wird automatisch durch die zweite Säule seines Arbeitgebers versichert.

Wie funktioniert das?

Der Arbeitgeberbeitrag ist höher als der Beitrag des Arbeitnehmers, da sein Beitrag mindestens der Summe der Beiträge aller seiner Arbeitnehmer entsprechen sollte. Die Beträge werden gem. den Vorschriften der einzelnen Pensionskassen festgelegt und in der Regel je nach Alter oder Arbeitnehmer bestimmt.

In dieser zweiten Säule ist auch die obligatorische Unfallversicherung enthalten. Alle Arbeitnehmer in der Schweiz sind durch den Unfallversicherung ihres Arbeitgebers versichert, und dies gilt für jeden Berufs- oder Nichtberufsunfall.

Dritte Säule: Private Rentenversicherung

Die letzte Säule ist nicht obligatorisch und wird als private Pensionskasse verwendet. Bei dieser dritten Säule handelt es sich um eine individuelle Alternative, mit der Arbeitnehmer den Rest ihres Einkommens ausgleichen können, der nicht von den ersten beiden Säulen abgedeckt wird. Es gibt zwei verschiedene private Altersversorgungssysteme, und diese können bei einer Versicherungsgesellschaft oder bei einer Bank abgeschlossen werden. Die dritte Säule kann auch steuerliche Vorteile bieten.

Das dreistufige Rentensystem ist für Schweizer Einwohner, die einen lebenslangen Aufenthalt im Land planen, von Interesse und nicht für einen Auftragnehmer, der nur kurzfristig hier ist. Es ist jedoch zu beachten, dass es als in der Schweiz tätiger Expat-Unternehmer immer noch zwingend ist, Beiträge zu den ersten beiden Säulen zu leisten, unabhängig davon, ob Sie in Ihrem Heimatland bereits eine Altersversorgung bestehen haben oder nicht. Darüber hinaus sehen Sie das Geld, das Sie in das System eingezahlt haben, erst bei Ihrer Pensionierung.

Sigma Management Services sind Experten in der Gehaltsabrechnung in der Schweiz und bieten Umbrella-Service für die in die Schweiz kommenden Auftragnehmer an. Wenn Sie Fragen zu diesem Artikel oder im Allgemeinen haben, zögern Sie bitte nicht, uns unter sales@sigma-cs.com oder per Telefon +41 32 732 15 00 zu kontaktieren.

Lucy Peel
Lucy is our sales executive based in our office in Switzerland. She writes about employment related matters and contracting in Switzerland.